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Schritt 6


Die Kosten

Die Behandlungskosten werden vor Behandlungsbeginn zusammen mit dem sogenannten Heil- und Kostenplan berechnet.


Die Behandlungskosten hängen von der Schwere der Fehlstellung, der Behandlungsdauer und der verwendeten Zahnspange ab. Patienten, welche bei einer deutschen Krankenkasse gesetzlich versichert sind, erhalten eine Unterstützung, welche eine ausreichende, wirtschaftliche und notwendige Behandlung beinhaltet, sofern die Zähne auch wirklich „schief stehen“. Aufwendungen für die Berücksichtigung von ästhetischen Belangen sind vom Patienten oder von einer privaten Versicherung zu tragen. 

Sind Sie Privatpatient oder beihilfeberechtigt? Dann erhalten Sie von uns einen detaillierten Behandlungsplan, welchen Sie bei Ihrer Versicherung vorab einreichen können, um die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn klären zu lassen. Finanzierungen sind bei uns auch möglich, so dass wir für nahezu alle Patienten eine individuelle Lösung finden.

Grundsätzlich kann jeder Patient bei uns individuelle Zahlungsmodalitäten vereinbaren. Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

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